Von Jäger für Jäger:

Wie wir aus der Jagdpraxis alle wissen, wird unseren Fahrzeugen, die wir auch im privaten und beruflichen Bereich fahren, auf der Jagd sehr viel abverlangt – Kratzer durch Äste, unwegsames Gelände (Matsch, Staub, Schnee, Schlaglöcher, Wurzeln, usw.), Hund im Fahrzeug, Jagdutensilien, verschmutzte Schuhe und Kleidung, usw. Auch sollte das KFZ, das über das Wochenende im jagdlichen Einsatz war, am Montag wieder in gebrauchsfähigem Zustand sein.

Aus diesem Grund haben wir eine günstige Jagd-KFZ-Versicherung entwickelt, die Ihnen den Entschluss für ein zweites Fahrzeug/Jagdfahrzeug leichter macht.



Ihre Vorteile

- Günstiger Beitrag (Stückbeitrag ohne Rabatteinstufung)
- Keine Alterszuschläge für Fahrer über 23 bzw. über 70 Jahren
- Im Schadenfall keine Rückstufung
- Keine Kilometerbegrenzung
- Jedes Fahrzeug (PKW und LKW bis 3,5 t) kann das Jagd-KFZ sein
- Auch bereits vorhandene Fahrzeuge können in diesen Vertrag wechseln
- Ansammlung von schadenfreien Jahren im Hintergrund, um diese später anderweitig zu verwenden
- Das Zweit-Jagdfahrzeug kann auch dann sein, wenn das Erst-Kfz ein Firmenfahrzeug ist und vom Versicherungsnehmer genutzt wird
- Einfache Handhabung im Schadenfall (telefonische Meldung, per Fax oder per E-Mail)

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

1. Sie müssen ein privates oder geschäftlich genutztes Erstfahrzeug besitzen
2. Sie müssen Ihre Eigenschaft als Jäger*in durch die Eingabe Ihrer Jagdscheinnummer nachweisen

1. Angebot online erstellen

Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot in wenigen Schritten! Unsere Voraussetzungen: Sie müssen ein privates oder geschäftlich genutztes Erstfahrzeug besitzen und Jäger*in sein.

2. Antrag und EVB-Nummer per E-Mail erhalten

Sie erhalten Ihren vorausgefüllten Antrag und die EVB-Nummer für die Zulassung Ihres Jagd-KFZ per E-Mail.

Ab wann ist mein Fahrzeug versichert?

Sobald Sie von uns Ihre EVB-Nummer erhalten haben, können Sie mit dieser Ihr Fahrzeug zulassen. Das KFZ ist ab dem Zulassungstag versichert!

3. Unterschriebenen Antrag zurück schicken

Bitte unterschreiben Sie den Antrag, welchen Sie von uns per E-Mail erhalten haben und senden diesen zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil II) und ggf. der Firmenbestätigung an die angegebene Adresse zurück.